Beteiligungsveräußerung
Progressionsermäßigung
Unter die Halbsatzbegünstigung fällt auch die Veräußerung von Beteiligungen, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr beträgt. Durch die weitgehende Halbsatzbesteuerung von Veräußerungsgewinnen wird eine Gleichstellung zwischen thesaurierten (in den Anteilswert eingeflossenen Gewinnen) und ausgeschütteten Gewinnen hergestellt (EB zum StRefG 1993, ÖStZ 1993, 206). Die Entnahme einer Beteiligung aus dem Betriebsvermögen ist ebenfalls begünstigt (AbgÄG 1998; ab 13.1.1999; nach den EB nur eine Klarstellung; zur Rechtslage vorher kritisch Reiner/Reiner, RdW 1995, 360).