vorheriges Dokument
nächstes Dokument

5. Besondere Einkünfte iSd § 28 Abs 7 idF vor dem AbgÄG 2012 (anwendbar auf Grundstücksveräußerungen bis zum 31.3.2012) (Fraberger/Papst)

Fraberger/Papst18. LfgApril 2016

besondere Einkünfte

Progressionsermäßigung

93
Auf Antrag gleichmäßig verteilt auf drei Jahre anzusetzen sind auch „besondere Einkünfte im Sinne des § 28 Abs. 7, wenn seit dem ersten Jahr, für das Herstellungsaufwendungen gemäß § 28 Abs. 3 in Teilbeträgen abgesetzt wurden, mindestens weitere sechs Jahre verstrichen sind“ (§ 37 Abs 2 Z 3).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte