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1. Die Inflation in der Einkommensteuer

Mayr/Gensluckner24. LfgJänner 2024

Nominalwert- und Realwertprinzip

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Das österreichische Steuerrecht ist geprägt vom Nominalwertprinzip (vgl § 6 Tz 1; VfGH 3.3.2017, G3/2017 ua (G3-4/2017-9)). Nach diesem ist eine Geldeinheit unabhängig von der Entwicklung ihrer Kaufkraft im Zeitablauf stets mit einer Geldeinheit gleichzusetzen („1 Euro = 1 Euro“; Ruppe, FJ 1978, 23). Die Einkünfte werden demnach durch eine Geldrechnung ermittelt, bei der die Nominalbeträge anzusetzen sind; die Inflation (bzw eine allfällige Deflation, vgl Beiser, ÖStZ 2007, 321) wird nicht berücksichtigt (Kofler, 19. ÖJT IV/1, 174). Hintergrund dieses Prinzips sind Praktikabilitäts- und Vereinfachungsüberlegungen (VfGH 3.3.2017, G3/2017 ua (G3-4/2017-9));

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es ist ein tragendes Ordnungsprinzip der Rechts- und Wirtschaftsordnung (Hey in H/H/R297, Einf ESt Anm 47); „Wirtschaftliches Planen und Rechnen kann sich nur in konstanten Geldgrößen vollziehen.“ (Hey in Lexikon des Rechts100, 6/980). Das BVerfG verweist iZm dem Nominalwertprinzip auf die daraus resultierende Rechtssicherheit, in deren Interesse gewisse Bewegungen im Preisniveau in Kauf zu nehmen sind (BVerfG 19.12.1978, 1 BvR 335/76, 1 BvR 427/76, 1 BvR 811/76, BStBl II 1979, 308). Konsequenz des Nominalwertprinzips ist, dass die Geldentwertung die Steuerlast im Laufe der Zeit in verschiedenen Formen erhöht (oder umgekehrt senkt). In diesem Zusammenhang sind neben der kalten Progression zB bloß inflationsbedingte Scheingewinne aus Veräußerungsgeschäften, Scheinverluste (bzw Schuldnergewinne) aufgrund der Entwertung von Verbindlichkeiten oder die Nichtberücksichtigung der Inflation bei Kapitaleinkünften („reale Vermögens-/Substanzbesteuerung“) zu nennen (vgl zu den verschiedenen Erscheinungsformen der Inflation in der Einkommensteuer zB Seer, StuW 2019, 212; Klokar, ÖStZ 2022, 393; Klokar, Die Zeit im Ertragsteuerrecht, 294 ff). Bilanzrechtlich schlägt sich das Nominalwertprinzip im Anschaffungskostenprinzip nieder; es ist zudem einer der Gründe für die Entstehung stiller Reserven (Hennrichs in Tipke/Lang24, Rz 9.90; zur Auswirkung der Inflation auf den Jahresabschluss generell Stückler, DJA 2022, 107). Zur Verfassungskonformität des Nominalwertprinzips vgl Tz 4.

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