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11. Durchschnittssteuersatz (DStS), Progressionsvorbehalt (Herzog)

Herzog18. LfgApril 2016

99
Durchschnittsteuersatz, Begriff

Der Durchschnittssteuersatz ist jener Steuersatz, Er ist somit jener Steuersatz, der – auf das gesamte Einkommen angewendet – die Einkommensteuer ergibt. Es gilt somit grundsätzlich (siehe aber Tz 103 bis 105):

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