Herzog in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg), Kommentar zum EStG (18. Lfg 2016) Durchschnittssteuersatz (DStS), Progressionsvorbehalt Rz 9999
Durchschnittsteuersatz, Begriff
Der Durchschnittssteuersatz ist jener Steuersatz, Er ist somit jener Steuersatz, der – auf das gesamte Einkommen angewendet – die Einkommensteuer ergibt. Es gilt somit grundsätzlich (siehe aber Tz 103 bis 105):