Der (allgemeine) Pensionistenabsetzbetrag beträgt grundsätzlich 400 Euro jährlich und ist damit seit 2016 ebenso hoch wie der Verkehrsabsetzbetrag für Arbeitnehmer. In beiden Fällen erhöht sich dadurch die Steuerfreigrenze von 11.000 Euro auf 12.600 Euro. Bis 2015 war die Summe aus Arbeitnehmerabsetzbetrag (Grenzgängerabsetzbetrag) und Verkehrsabsetzbetrag mit 345 Euro etwas niedriger. Zum Kreis der Anspruchsberechtigten siehe Tz 61, zum Zweck des Pensionistenabsetzbetrages siehe Tz 26.