Aktuelle Hinweise zu § 33 (Covid-Bestimmungen, Stand 1. 2. 2021)
/21. LfgFebruar 2021
Inhaltsübersicht
1. Änderung durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020; BGBl I 2020/96)
§ 33 Abs 1 wird wie folgt geändert:Der Prozentsatz von „25%“ wird durch „20%“ ersetzt.Im letzten Satz wird das Kalenderjahr „2020“ durch „2025“ ersetzt.