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Aktuelle Hinweise zu § 32 (16. Lieferung, Stand 1. 1. 2013)

16. LfgJänner 2013

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2012 (AbgÄG 2012; BGBl I 2012/112)

§ 32 wird wie folgt geändert:

a) Der bisherige Text wird zu Abs 1 und erhält die Bezeichnung „(1)“.

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