Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023; BGBl I 2023/110)
In § 30c Abs 3 wird nach der Wortfolge „§ 30b Abs. 1“ die Wortfolge „auf das Abgabenkonto (§ 213 Abs. 1 BAO) des Veräußerers“ eingefügt.
In-Kraft-Treten:
Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023; BGBl I 2023/110)
In § 30c Abs 3 wird nach der Wortfolge „§ 30b Abs. 1“ die Wortfolge „auf das Abgabenkonto (§ 213 Abs. 1 BAO) des Veräußerers“ eingefügt.
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