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7. Betriebliche Grundstücksveräußerungen (Bodis/Hammerl)

Bodis/Hammerl18. LfgApril 2016

„Abs. 1 und 4 gelten auch für betriebliche Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken, es sei denn, der besondere Steuersatz ist aufgrund des § 30a Abs. 3 Z 1 und 2 zumindest teilweise nicht anwendbar.“ (§ 30b Abs 5)

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