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13. Ergänzungstatbestand für Veräußerungsvorgänge (§ 27 Abs 6) (Kirchmayr)

Kirchmayr16. LfgJänner 2013

371
Nach § 27 Abs 6 gelten folgende Vorgänge als Veräußerungen iSd § 27 Abs 3 und 4:

Depotübertragung (§ 27 Abs 6 Z 1 lit a),

Seite 88

Wegzug (Verlust des österreichischen Besteuerungsrechts § 27 Abs 6 Z 1 lit b),

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