Aufgabegewinn
Veräußerungsgewinn
Veräußerungsgewinn ist „der Betrag, um den der Veräußerungserlös nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Betriebsvermögens oder den Wert des Anteils am Betriebsvermögen übersteigt. Dieser Gewinn ist für den Zeitpunkt der Veräußerung oder Aufgabe nach § 4 Abs 1 oder § 5 zu ermitteln“ (§ 24 Abs 2 Satz 1 und 2).