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8. Mehrstöckige Mitunternehmerschaften (Lachmayer)

Lachmayer23. LfgNovember 2022

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Nach Ansicht von Massoner/Stefaner hat bei einer mehrstöckigen Mitunternehmerschaft die Beurteilung, ob eine kapitalistische Mitunternehmerbeteiligung vorliegt, auf jeder Ebene gesondert zu erfolgen (HB, Rz 3/32; so auch Peyerl in Jakom15, § 23a Tz 62). Nach Bergmann schlägt eine unbeschränkte Haftung oder ausgeprägte Mitunternehmerinitiative auf einer Ebene nicht auf die anderen Ebenen durch (Ges 2015, 360).

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