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9. Durchschnittssatzverordnung für nichtbuchführende Drogisten (BGBl II 1999/229) (Brameshuber/Halder/Mayr)

Brameshuber/Halder/Mayr21. LfgJänner 2020

134
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Drogisten.

Auf Grund des § 17 Abs 4 und 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 und des § 14 Abs 1 Z 2 des Umsatzsteuergesetzes 1994 wird verordnet:

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