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Aktuelle Hinweise zu § 10a (7. Lieferung, Stand 1. 10. 2002)

7. LfgOktober 2002

Änderung durch das Konjunkturbelebungsgesetz 2002 (BGBl I 2002/68) und das Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz (BGBl I 2002/155)

§ 10a wird wie folgt geändert:

a) Die Überschrift lautet:

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