vorheriges Dokument
nächstes Dokument

4. Investition in abnutzbare körperliche Anlagegüter (Abs 3 Z 1) (Heinrich)

Heinrich/24. LfgJänner 2024

20
Der iGFB kann nur in Höhe der

Anschaffungs- oder Herstellungskosten (vgl Tz 25 ff) vonabnutzbaren körperlichen Anlagegütern (vgl Tz 21 ff)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!