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§ 43 EStG - Steuererklärung bei einheitlicher und gesonderter Feststellung der Einkünfte (Kirchmayr/Sturma)

Kirchmayr/Sturma21. LfgJänner 2020

Erlässe: BMF, ARD 4245/20/91 zur Verwendung der Sozialversicherungsnummer durch die Finanzverwaltung; BMF 18.2.1993, SWK 1993, A 167 zur Steuererklärungspflicht des Masseverwalters; EStR 2000 Rz 7549 ff.

Monographien: siehe § 39.

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