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§ 35 EStG - Behinderte (Fuchs)

Fuchs20. LfgMai 2018

1. Allgemeines

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Ist der Steuerpflichtige körperlich oder geistig behindert, so steht ihm unter bestimmten Voraussetzungen ein Behindertenfreibetrag nach § 35 Abs 3 zu. Der Anspruch auf den Freibetrag besteht alleine auf Grund der Behinderung ohne weiteren Nachweis; daher müssen auch die Voraussetzungen einer außergewöhnlichen Belastung nicht gegeben sein, es ist insbesondere nicht erforderlich, dass die Behinderung tatsächlich Aufwendungen mit sich bringt (solche werden vielmehr unwiderleglich vermutet).

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