Aktuelle Hinweise zu § 34 (21. Lieferung, Stand 1. 1. 2020)
21. LfgJänner 2020
Inhaltsübersicht
1. Änderung durch das Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018; BGBl I 2018/62)
In § 34 Abs 7 Z 1 wird nach der Wortfolge „durch die Familienbeihilfe“ die Wortfolge samt Satzzeichen „ , den Familienbonus Plus gemäß § 33 Abs. 3a, den Kindermehrbetrag gemäß § 33 Abs. 7“ eingefügt.§ 34 Abs 9 entfällt.