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§ 33 EStG - Steuerstze und Steuerabsetzbeträge (Herzog)

Herzog18. LfgApril 2016

1. Allgemeines, Anwendungsbereich

1
Die Tarifvorschriften sind im dritten Teil des EStG geregelt, nach dem ersten Teil (persönliche Steuerpflicht) und dem zweiten Teil (sachliche Steuerpflicht). Zu den Tarifvorschriften zählt das Gesetz

die Steuersätze und Steuerabsetzbeträge (§ 33),

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