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§ 29 EStG - Sonstige Einkünfte (§ 2 Abs. 3 Z 7) (Mayr/Hayden)

Mayr/Hayden20. LfgMai 2018

1. Allgemeines

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„Sonstige Bezüge“ sind die siebente Einkunftsart; sie kommt nur für Einkünfte in Betracht, die nicht zu den übrigen sechs Einkunftsarten (§ 2 Abs 3 Z 1 bis 6) gehören.

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