vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktuelle Hinweise zu § 26 (Covid-Bestimmungen, Stand 1. 2. 2021)

22. LfgFebruar 2021

Änderung durch BGBl I 2021/18

§ 26 Z 5 lautet:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!