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7. Zuwendungen für Kunst, Kultur sowie Präsentation von Kunstwerken (Abs 2 Z 5; Abs 4a) (Renner)

Renner19. LfgFebruar 2017

a) Allgemeines

84/1
Durch eine explizite Spendenbegünstigung für Körperschaften, die der österreichischen Kunst und Kultur dienende Aktivitäten entfalten und durch die öffentliche Hand gefördert werden, wurde die abgabenrechtliche Kunst-

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und Kulturförderung über den Kreis der bereits begünstigten Spendenempfänger hinausgehend ausgeweitet (EB zum GG 2015, BGBl I 160/2015; Tz 84/4 ff). Die Abzugsfähigkeit wurde idF auch auf die Präsentation von Kunstwerken erweitert (AbgÄG 2016; Tz 84/9 f).

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