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§ 225 Abs 1 UGB (Chalupsky/Ecker)

Chalupsky/Ecker22. LfgMai 2018

Ernst Chalupsky/Fritz Ecker

 

§ 225. (1) Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht, so lautet dieser Posten „negatives Eigenkapital“. Im Anhang ist zu erläutern, ob eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts vorliegt.

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