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zu § 125 GewO - Kommentierung (Hanusch)

Hanusch22. LfgJänner 2016

Inhaltsübersicht

1. Höchsttarife, Informationspflicht

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Jeder Landeshauptmann ist verpflichtet, eine Rauchfangkehrertarifordnung in Form einer Verordnung zu erlassen. Diese Tarifordnung muss für alle sicherheitsrelevanten Leistungen der Rauchfangkehrer jene Entgeltbeträge auflisten, die die Rauchfangkehrer nicht überschreiten dürfen. Der Landeshauptmann muss dabei

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