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zu § 31 GewO (Hanusch)

Hanusch10. LfgMärz 2003

Kommentierung

Inhaltsübersicht

1. Freie Gewerbe für einfache Tätigkeiten

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§ 31 bildet die Grundlage für die Anmeldung eines freien Gewerbes, das nur einfache Tätigkeiten von reglementierten Gewerben zum Gegenstand hat. Es gibt keine positive Umschreibung der „einfachen Tätigkeiten“. Das Gesetz enthält nur negative Abgrenzungen.

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