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GewO: Kommentar, Hanusch
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zu § 27 GewO (Hanusch)
Hanusch
15. Lfg
Dezember 2009
Kommentierung
Inhaltsübersicht
1. Nachsicht nach § 27
1.1. Voraussetzungen für eine Nachsicht
Hanusch
, Kommentar zur Gewerbeordnung (15. Lfg 2009) zu § 27 GewO Rz 1
1
Liegt der Ausschlussfall nach § 13 Abs 6 vor, ist die
Gewerbebehörde verpflichtet
, die
Nachsicht
von diesem Ausschluss
zu erteilen
, wenn sich
natürliche Personen,
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