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GewO: Kommentar, Hanusch
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zu § 20 GewO - Kommentierung
25. Lfg
März 2018
Inhaltsübersicht
1. Meister- und Befähigungsprüfungen
1.1. Ziel
Rz 1
1
Ziel von Meister- und Befähigungsprüfungen ist der
Nachweis von Lernergebnissen
, mit denen
Kenntnisse
,
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§ 20 GewO