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zu § 85 GmbHG (Koppensteiner/Rüffler)

Rüffler/Koppensteiner3. AuflJuli 2007

(aufgehoben)

§ 85 wurde 1982 aufgehoben. Der - konkursrechtliche - Stoff der Bestimmung findet sich heute im Wesentlichen in § 69 Abs 4 KO.

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