(aufgehoben)
§ 85 wurde 1982 aufgehoben. Der - konkursrechtliche - Stoff der Bestimmung findet sich heute im Wesentlichen in § 69 Abs 4 KO.
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§ 85 wurde 1982 aufgehoben. Der - konkursrechtliche - Stoff der Bestimmung findet sich heute im Wesentlichen in § 69 Abs 4 KO.