vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 35 GmbHG (Koppensteiner/Rüffler)

Rüffler/Koppensteiner3. AuflJuli 2007

(1) Der Beschlussfassung der Gesellschafter unterliegen nebst den in diesem Gesetze an anderen Stellen bezeichneten Gegenständen:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte