vorheriges Dokument
nächstes Dokument

V. Satzungssitz (Verweis)

Rüffler/Koppensteiner3. AuflJuli 2007

22
Die ebenfalls mit dem HaRÄG 2005 geänderte Bestimmung des Abs 2 (früher Abs 4) enthält eine Regelung dazu, wo sich der Satzungssitz der Gesellschaft zu befinden hat. Da dieser gem § 4 Abs 1 Z 1 zwingender Bestandteil der Satzung zu sein hat, ist Abs 2 bei § 4 Rn 4 f kommentiert.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!