vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 353 ASVG (Novak)

Novak71. LfgOktober 2020

§ 353 Das in diesem Teil geregelte Verfahren gliedert sich in das Verfahren in Leistungssachen (§ 354) und das Verfahren in Verwaltungssachen (§ 355).

I. Allgemeines

1
Diese Regelung unterscheidet zwei Verfahrensarten, die Leistungs- und Verwaltungssachen unter Angabe der konkreten Paragraphen. Diese Unterscheidung ist nicht nur im Hinblick auf die anzuwendenden Verfahrensvorschriften, sondern auch auf den Instanzenzug von Relevanz.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte