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ASVG: Praxiskommentar, Poperl/Trauner/Weißenböck
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§ 223 ASVG (Marek)
Marek
75. Lfg
Dezember 2022
§ 223 (1)
Der Versicherungsfall gilt als eingetreten:
bei Leistungen aus den Versicherungsfällen des Alters mit der Erreichung des Anfallsalters;
bei Leistungen aus den Versicherungsfällen geminderter Arbeitsfähigkeit, und zwar
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