§ 132c (1) Maßnahmen zur Erhaltung der Volksgesundheit sind insbesondere
humangenetische Vorsorgemaßnahmen insbesondere durch genetische Familienberatung, pränatale Diagnose und zytogenetische Untersuchungen;Impfung (aktive Immunisierung) gegen die Frühsommermeningoencephalitis;