Kommentare
ASVG: Praxiskommentar, Poperl/Trauner/Weißenböck
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 74 ASVG
Poperl/Trauner/Weißenböck
77. Lfg
Jänner 2024
§ 74 (1)
Der Beitrag beläuft sich für den Kalendermonat
bei den nach § 8 Abs. 1 Z 3 lit. a teilversicherten selbständig Erwerbstätigen auf 11,35 €;
bei den nach § 8 Abs. 1 Z 3 lit. e, g und j teilversicherten Personen auf 2,86 €.
Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?
Melden Sie sich bei Lexis 360
®
an.
Anmelden
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360
®
zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!
Stichworte
§ 74 ASVG