vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 74 ASVG

Poperl/Trauner/Weißenböck77. LfgJänner 2024

§ 74 (1) Der Beitrag beläuft sich für den Kalendermonat

bei den nach § 8 Abs. 1 Z 3 lit. a teilversicherten selbständig Erwerbstätigen auf 11,35 €;bei den nach § 8 Abs. 1 Z 3 lit. e, g und j teilversicherten Personen auf 2,86 €.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte