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§§ 71 und 72 ASVG

Poperl/Trauner/Trauner/Weißenböck76. LfgApril 2023

2. UNTERABSCHNITT
Sonstige Beiträge zur Pflichtversicherung

 

§ 71 § 71 aufgehoben durch BGBl I 2018/100.

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