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15. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder über den Amtssitz der Organisation der erdölexportierenden Länder BGBl 1974/382

17. LfgJuli 2020

15. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder über den Amtssitz der Organisation der erdölexportierenden Länder BGBl 1974/382

Dieses Abkommen enthält für bestimmte Personen die folgenden Privilegien in Sachen GrESt:

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