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9. Gruppenantrag (§ 9 Abs 8 KStG) (Vock)

Vock26. LfgJuni 2015

9. Gruppenantrag (§ 9 Abs 8 KStG)

9.1. Antragsvoraussetzung

827
Voraussetzung für die Bildung einer Unternehmensgruppe ist ein schriftlicher Gruppenantrag (KStR 2013 Rz 1583; UFS 11. 12. 2013, RV/1739-W/13). Die Rechtsfolgen der Gruppenbesteuerung treten bei Vorliegen aller Voraussetzungen nicht automatisch ein, sondern bedürfen eines Antrags als „formales Erfordernis“ (EB zum StRefG 2005, ErläutRV 451 BlgNR 22. GP 28; Urtz in A/K § 9 Tz 519). Der Gruppenantrag verkörpert die „freie Wahl“ der Gruppenbildung (W/K/M2 K 347; vgl Achatz/Postl in Q/A/H/T/T § 9 Abs 8 Tz 2; Urtz in A/K § 9 Tz 520). Die „freie Wahl“ der Gruppenbildung betrifft

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