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Haager Kindesentführungsübereinkommen (Schütz)

Schütz6. LfgMärz 2006

ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE ZIVILRECHTLICHEN ASPEKTE INTERNATIONALER KINDESENTFÜHRUNG

(BGBl 1988/512, Durchführungsgesetz BGBl 1988/513 idF des Art XXIV des AußStr-BegleitG BGBl I 2003/112)

Vertragsstaaten:

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