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Vor § 109a JN (Neumayr)

Neumayr7. LfgOktober 2007

Regelungen im Außerstreitgesetz und der Jurisdiktionsnorm betreffend

a) Anerkennung ausländischer Entscheidungen über den Bestand einer Ehe (§ 114a JN, §§ 97 - 100 AußStrG) und

b) die Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen über die Regelung der Obsorge und das Recht auf persönlichen Verkehr (§ 109a JN, §§ 112 - 116 AußStrG)

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