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Anhang EheGVVO (Neumayr)

Neumayr1. LfgMai 2001

ANHANG I 

Anträge gemäß Artikel 22 sind bei folgenden Gerichten oder zuständigen Behörden zu stellen:

in Belgien beim „tribunal de première instance“/bei der „rechtbank van eerste aanleg“/beim „erstinstanzlichen Gericht“in Deutschland:

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