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zu § 128 EO (Frauenberger-Pfeiler/Schwab)

Frauenberger-Pfeiler/Schwab37. LfgJänner 2023

§ 128 (1) Bei der Tagsatzung ist über die erfolgten Anmeldungen und die von Amts wegen zu beachtenden Ansprüche, sowie über die Reihenfolge und Art ihrer Befriedigung zu verhandeln.

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