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zu §§ 65–67 EO (Rassi)

Rassi33. LfgDezember 2021

§§ 65 (1) 65. Wider die im Exekutionsverfahren ergehenden gerichtlichen Beschlüsse ist das Rechtsmittel des Rekurses zulässig, soweit das gegenwärtige Gesetz dieselben weder für unanfechtbar erklärt, noch ein abgesondertes Rechtsmittel wider sie versagt.

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