Mit dem 2. ErwSchG soll das Sachwalterschaftsrecht grundlegend reformiert werden. Nach einer längeren Begutachtungsphase1 wurde am 17. 1. 2017 im Ministerrat eine Regierungsvorlage für dieses Gesetzesvorhaben verabschiedet.2 Aus redaktionellen Gründen (der Beschluss erfolgte kurz nach Redaktionsschluss) wird der Inhalt des Gesetzesvorschlags nicht im Gesetzgebungs-Kapitel (S 21), sondern in diesem Anhang behandelt.