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zu § 1161 ABGB (Auer-Mayer/Pfeil)

Auer-Mayer/Pfeil5. AuflJuli 2021

§ 1161. Welche Wirkungen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Dienstgebers auf das Dienstverhältnis hat, bestimmt die Insolvenzordnung.

Seite 895

Literatur

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