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Vorbemerkungen zu §§ 776-782 ABGB (Erbrecht alt)

Nemeth4. AuflDezember 2012

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Die §§ 776-782 behandeln die stillschweigende Übergehung von Pflichtteilsberechtigten, §§ 776-779 von Kindern, § 781 von Ehegatten, eingetragenen Partnern (§ 537a) oder Eltern.

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