vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 715 ABGB (Erbrecht alt)

Eccher4. AuflDezember 2012

§ 715. Kann man nicht entscheiden, welches Testament oder Kodizill das spätere sei; so gelten, insofern sie nebeneinander bestehen können, beide, und es kommen die im Hauptstücke von der Gemeinschaft des Eigentumes aufgestellten Vorschriften zur Anwendung.

Lit:

wie zu § 713.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte