Gegenstände eines Vermächtnisses
§ 653. Alles, was im gemeinen Verkehre steht: Sachen, Rechte, Arbeiten, und andere Handlungen, die einen Wert haben, können vermacht werden.
Gegenstände eines Vermächtnisses
§ 653. Alles, was im gemeinen Verkehre steht: Sachen, Rechte, Arbeiten, und andere Handlungen, die einen Wert haben, können vermacht werden.