Auslegung der Substitutionen
§ 614. Ist eine Substitution zweifelhaft ausgedrückt so ist sie auf eine solche Art auszulegen, wodurch die Freiheit des Erben, über das Eigentum zu verfügen, am mindesten eingeschränkt wird.
Auslegung der Substitutionen
§ 614. Ist eine Substitution zweifelhaft ausgedrückt so ist sie auf eine solche Art auszulegen, wodurch die Freiheit des Erben, über das Eigentum zu verfügen, am mindesten eingeschränkt wird.