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zu § 603 ABGB (Erbrecht alt)

Eccher4. AuflDezember 2012

Von Schenkungen auf den Todesfall. Beziehung

 

§ 603. Inwiefern eine Schenkung auf den Todesfall als ein Vertrag, oder als ein letzter Wille zu betrachten sei, wird in dem Hauptstücke von den Schenkungen bestimmt.

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