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§ 1081 ABGB (Spitzer/Told/Polzer)

Spitzer/Told/Polzer5. AuflMai 2021

§ 1081. Ist die Sache zum Zwecke der Besichtigung oder Probe bereits übergeben, so gilt Stillschweigen des Käufers bis nach Ablauf der Probezeit als Genehmigung.

Genehmigung

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